Satzung/Statute/Устав

$ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Name des Vereins lautet:

Deutsch-Russischer Bildungsverein e.V. (Kempten, Allgäu)

Er hat seinen Sitz in Kempten (Allgäu), Schillerstrasse 58, und soll im Vereinsregister eingetragener Verein sein.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Sozialpädagogische und pädagogische Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, sowie die Familien mit Migrationshintergrund.

Dies soll insbesondere geschehen durch:

  • außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung der schöpferischen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen
  • Kontaktförderung der Kinder aus russlanddeutschen Familien mit Einheimischen
  • die Bekanntschaft mit Geschichte und Kultur verschiedener Länder, vor allem der Kultur und Geschichte Deutschlands
  • die Vertiefung des allgemeinen Wissens und des Gesichtskreises der Kinder
  • Elternberatung und Beschulung

Der Verein verfolgt ausschließlich und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 § 3 Eintritt und Austritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins kann werden, wer dem Zweck des Vereines zustimmt. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Auch juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden (mit einem Delegierten bzw. Vertreter).

Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands zum Ende des Jahres aus dem Verein austreten.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt, auf Antrag des Vorstandes, die Mitgliederversammlung.

Das Mitglied hat beim Austritt keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 Organe des Vereines

Organe des Vereines sind:

  • Vorstand
  • Mitgliedsversammlung

Der Vorstand wurde bei der Gründungsversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit festgesetzt, besteht aus drei Personen und kann nur durch die Mitgliedsversammlung  durch Abstimmung mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Er vertritt den Verein im Laufe der Vereinstätigkeit und beschließt nach ordnungsgemäßer Einladung aller Vorstandsmitglieder, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse sind zu protokollieren. Der erste Vorsitzende wird innerhalb des Vorstands mit einfacher Mehrheit gewählt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und zeichnet als gesetzlicher Vertreter. Der Vorstand erhält keine Vergütung.

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen aktuellen Mitgliedern des Vereins einschließlich der Vorstandsmitglieder. Sie trifft sich ein Mal im Jahr, wobei das Datum vom Vorstand festgesetzt wird. Die Vereinsmitglieder werden durch den Vorstand zu der Jahresversammlung schriftlich einberufen. Das Treffen ist nur gültig  wenn mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Außerplanmäßige Versammlungen können im Notfall angesetzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder diesen Wunsch schriftlich und begründet äußern. Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Vorstand zu unterschreiben.

$ 6 Vereinsvermögen

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ist auf gemeinnützige Aufgaben orientiert. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kempten, die  es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 7 Verwendung etwaiger Gewinne

Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der vom Vorstand bevollmächtigter Kassenwart führt alle Finanztätigkeit des Vereins durch.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung ist nach einstimmiger Genehmigung durch die Mitgliederversammlung mit Wirkung vom 30.07.2015 in Kraft getreten.